Rechtsgrundlage

Die DGUV Information 204-010 regelt die Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Erste Hilfe.

Laut Hersteller und Medizinproduktegesetz müssen die Mitarbeiter vor Inbetriebnahme und dann regelmäßig in den Defibrillator unterwiesen werden.

Jährlich sterben mehr als 100.000 Menschen an einem plötzlichen Versagen der Herzfunktion, damit stellt der „plötzliche Herztod“ die Todesursache Nummer 1 in der westlichen Welt dar.

Bei der Defibrillatorschulung sollen den Betreibern von AED´s die Einsatzmöglichkeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen nähergebracht werden. Insbesondere die betrieblichen

Ersthelferinnen und Ersthelfer sollen in der Handhabung von Defibrillatoren geschult werden.

Hier ein Auszug der gesetzlichen Grundlage:

DGUV Information 204-010 „Automatisierte Defibrillation“ (PDF Datei ca. 740kb)

Algorithmus zur Anwendung eines AED (PDF Datei ca. 80kb)

Musterbetriebsanweisung AED (PDF Datei ca. 120kb)

Checkliste zur Einführung eines AED im Betrieb (PDF Datei ca. 60kb)

Unterweisungsliste (PDF Datei ca.20kb)