Brandschutzbeauftragter / externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter / externer BrandschutzbeauftragterBrandschutzbeauftragter / externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter / Externer Brandschutzbeauftragter

Jede Firma / Behörde / Organisation benötigt eine Brandschutzverantwortliche Person. Dies kann z.B. die Führungskraft sein oder ein Brandschutzbeauftragter.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person die in dem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Die Dienstleistung als externer Brandschutzbeauftragter ergänzt unser Leistungsspektrum der Firma Andreas Stangneth Brandschutzservice. Gerne unterstützen wir Sie und helfen Ihnen bei dieser wichtigen Aufgabe. Unser Firmeninhaber, Herr Andreas Stangneth ist sogar Sachverständiger für den Bereich Brand- und Arbeitsschutz.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein speziell abgestimmtes Angebot für Ihr Unternehmen / Behörde oder Organisation.

Wir die Firma Stangneth:

Unsere Mitarbeiter sind speziell qualifizierte Brandschutzbeauftragte nach den gesetzlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft nach DGUV-Information 205-003. Jahre lange Erfahrungen seit 2004 im vorbeugenden, organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz sind unsere Stärke.
Unsere Mitarbeiter werden laufend fortgebildet. Zu unseren Kunden als externer Brandschutzbeauftragte gehören sehr bekannte Firmen. Auf Anfrage können wir Ihnen gerne eine Kundenübersicht zukommen lassen.

Unsere Vorteile als externer Brandschutzbeauftragter für Sie:

-Wir sind immer da, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.
-Wir haben für alle Probleme eine passende Lösung.
-Die Kosten sind überschaubar und werden jährlich festgelegt.
-Wir sind nicht betriebsblind und sehen die wesentlichen Punkte im Bereich Brandschutz.
-Durch viele hunderte Begehungen haben wir sehr viel Erfahrung.
-etc.

Was können wir für Sie Leisten:

-Wir führen die regelmäßigen Brandschutzbegehungen durch.
-Erstellen Ihnen Begehungslisten mit Verbesserungsvorschlägen.
-Beratung und Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und C.
-Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601.
-Erarbeitung der Objektinformation und der Feuerwehrpläne nach DIN 14095.
-Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer, Räumungshelfer und Ersthelfer im Betrieb.
-Mitarbeiterunterweisungen durchführen.
-Planen und Durchführung der Räumungs- und Brandschutzübungen.
-Berechnung und Ausstattung der Feuerlöscher nach ASR A2.2.
-Prüfung der Sicherheitskennzeichnung.
-Beurteilung der Arbeitsplätze.
-Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
-Und vieles mehr…